Häufige Fragen und Antworten zur Scheidung


Ist es von Bedeutung, wer oder was für das Scheitern einer Ehe verantwortlich ist?

Die Antwort ist ein klares Nein. Entgegen teilweise noch verbreiteter Annahme und Darstellungen in Film, Fernsehen oder Literatur, gibt es für die Scheidung einer Ehe in Deutschland kein Schuldprinzip mehr. Es ist völlig gleich, aus welchen Gründen ein oder beide Partner die Ehe nicht mehr fortsetzen möchten. In Deutschland gilt das Zerüttungsprinzip. Das bedeutet, dass eine Ehe als gescheitert betrachtet wird, wenn die Ehepartner ein Jahr lang getrennt gelebt haben, § 1565 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch). In Ausnahmefällen (Härtefälle) kann die Dauer der Trennung auch verkürzt werden.

Was muss ich tun, um die Voraussetzungen für eine Trennung zu erfüllen?

Da sich dies in der Ehewohnung oft als schwierig erweist, ist eine räumliche Trennung meist die beste Lösung. Schon, um eventuelle Zweifel am Vorliegen der Trennungsvoraussetzungen von vornherein auszuräumen. Besteht keine Möglichkeit, dass ein Partner auszieht, ist ein Getrenntleben allerdings auch unter einem Dach möglich.

Wie leite ich eine Scheidung ein?

Um das Scheidungsverfahren einzuleiten, muß durch einen der Ehegatten beim örtlich zuständigen Familiengericht ein Antrag auf Ehescheidung gestellt werden. Diesen Antrag können Sie nicht selbst stellen, denn in Deutschland besteht Anwaltszwang für ein Scheidungsverfahren. Der Scheidungsantrag muss daher durch einen zugelassenen Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin bei Gericht eingereicht werden.

Benötigt jeder Ehepartner einen eigenen Anwalt?

Nein. Im Optimalfall sind sich beide Ehepartner über ihre Trennung und Scheidung einig. Dann kann eine so genannte einvernehmliche Scheidung stattfinden und es genügt die Beauftragung eines Anwalts oder einer Anwältin. Dies spart erhebliche Kosten.

Wie lange dauert es, bis ich geschieden bin?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ehen, die nach weniger als zwei Jahren gescheitert sind, können meist innerhalb weniger Wochen geschieden werden, denn es muss kein Versorgungsausgleich durchgeführt werden. Der Versorgungsausgleich ist andernfalls von Amts wegen durchzuführen - auch bei Verzicht darauf im Rahmen eines Ehevertrags oder einer Scheidungsfolgenvereinbarung - und führt oft dazu, dass Verfahren sich über mehrere Monate, in seltenen Fällen auch Jahre, ziehen. Außerdem wirken sich auf weitere Streitigkeiten, zum Beispiel über Unterhalt, Sorgerecht oder Güterrecht, die im so genannten Verbund in die Scheidung einbezogen werde, auf die Dauer des Scheidungsverfahrens aus.

Kann ich in Deutschland geschieden werden, wenn ich eine andere Staatsangehörigkeit habe?

Ja, das ist grundsätzlich möglich. Auch ausländische Staatsbürger - sowohl aus Europa als aus einem anderen Land der Welt - können bei einem Familiengericht in Deutschland ein Scheidungsverfahren einleiten und durch dieses geschieden werden. Ob hierbei das Recht ihres Landes oder Deutsches Recht zur Anwendung kommt, richtet sich nach den jeweiligen Regelungen des Internationalen Privatrechts (IPR) oder EU-Verordnungen. Der deutsche Scheidungsbeschluss besitzt grundsätzlich auch Rechtskraft im Ausland, ist also wirksam.

Beratung und Hilfe

Die vorgenannten Ausführungen betreffen sehr allgemeine Fragen und können eine persönliche Beratung nicht ersetzen. Denn jede Scheidung ist so individuell wie die daran beteiligten Menschen und ihre Beziehung.

Wenn Sie eine Beratung wünschen oder eigene Fragen haben, kontaktieren Sie mich einfach per eMail unter mail@siri-keller.de oder telefonisch unter 08861 930 74 77.

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. Und vergessen Sie nicht: Es gibt keine dummen Fragen.