Guter Rat muss nicht teuer sein
Nachfolgend finden Sie Antworten auf häufige Fragen:
Wie berechnen sich die Anwaltskosten?
Grundsätzlich berechnet sich die Rechtsanwaltsvergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Das RVG legt die Gebühren für die außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit des Anwalts fest. Die Berechnungsgrundlage bildet der Gegenstandswert oder Streitwert, das ist zum Beispiel der Wert einer Forderung.
Alternativ bieten wir individuelle Vergütungsvereinbarungen mit fixem Honorar oder Abrechnung nach Stundensatz an.
Vor Mandatierung und vor jeder kostenerhöhenden Maßnahme schätzen wir für Sie unverbindlich die Höhe der Kosten als auch das Kostenrisiko.
Muss ich meine Anwaltskosten immer selbst bezahlen?
Nein. Wenn Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, übernimmt diese im Rahmen des Versicherungsvertrages die Anwaltskosten, Gerichtskosten und gegebenenfalls auch die Kosten eines Gegenanwalts.
Gewinnen Sie einen Prozess, besteht Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber der Gegenseite. Wir helfen Ihnen bei der Durchsetzung dieses Anspruchs
Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich nur über ein geringes Einkommen verfüge?
Bei prekärer Finanzlage kann für die außergerichtliche Beratung ein Berechtigungsschein (sog. Beratungshilfe) beantragt werden. Die Landesjustizkasse trägt dann bis auf einen geringen Selbstbehalt die Kosten der Beratung. Berechtigungsscheine erhalten Sie bei jedem Amtsgericht.
Ein Antragsformular für Beratungshilfe finden sie > hier.
In jedem gerichtlichen Verfahren kann Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Wir prüfen für Sie diese Möglichkeit und unterstützen Sie auch bei der Antragstellung.
Ein Antragsformular für Prozesskostenhilfe finden sie > hier.
In bestimmten Fällen können auch Prozessfinanzierer eingeschaltet werden.
Sollten Sie weitere Fragen haben, kontaktieren Sie uns einfach.